Baugenehmigung für Gartenhäuser | ein Gartenhaus | Kosten

Dienstag, den 19. März 2024 um 08.27 Uhr

 

Gartenhaus Baugenehmigung

Gartenhäuser sind vielfältig und individuell
Gartenhäuser werden in Schrebergärten, aber auch im Anschluss an ein Haus gern genutzt, um nicht benötigte Gartengeräte unterzustellen, das Spielzeug der Kinder aufzuräumen oder aber am Abend einen Unterschlupf zu finden, um hier auch bei kühleren Temperaturen gemeinsam mit der Familie oder mit Freunden zu feiern.

Gartenhäuser bieten für all diese Gelegenheiten passende Varianten, denn sie sind vielfältig und können in unterschiedlichen Formen und Größen in nahezu jedem Baumarkt erworben werden. Bei der Suche nach einem passenden Gartenhaus vergessen einige Gartenbesitzer jedoch, dass man für ein Gartenhaus mitunter auch eine Baugenehmigung benötigen kann. Die Gartenhaus Baugenehmigung muss in diesen Fällen beim zuständigen Bauamt eingereicht und genehmigt werden. Wird die Baugenehmigung fürs Gartenhaus verweigert, kann es an der gewünschten Stelle nicht errichtet werden. Die Kosten für die Gartenhaus Baugenehmigung sind vom Gartenbesitzer natürlich allein zu tragen.

Wann eine Baugenehmigung fürs Gartenhaus benötigt wird
Ob eine Baugenehmigung für die Errichtung vom Gartenhaus benötigt wird, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier finden sich in den einzelnen Bundesländern große Unterschiede. Aus diesem Grund ist es ratsam, vor der Errichtung vom Gartenhaus die Baugenehmigung zu prüfen und Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt zu halten. Vor allem dann, wenn es ein größeres Gartenhaus werden soll und wenn dieses auf einem Fundament errichtet wird, ist die Nachfrage nach der Gartenhaus Baugenehmigung enorm wichtig.

Sollte sich später nämlich herausstellen, dass für das Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigt worden wäre, kann dies nicht nur zu einer Strafe führen, sondern mitunter müssen Gartenbesitzer ihr Gartenhaus, welches ohne Baugenehmigung errichtet wurde, wieder abreißen. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern hat dann auch viel Geld gekostet, denn das Gartenhaus wurde ja bereits gekauft und aufgestellt.

Ab wann eine Baugenehmigung für das Gartenhaus gebraucht wird, findet sich also in den Statuten der einzelnen Länder. Ist es in einigen Bundesländern noch nicht nötig, eine Baugenehmigung für das Gartenhaus mit einer Grundfläche von 30 Quadratmetern zu beantragen, wird diese in anderen Bundesländern bereits gefordert. Auskünfte geben die zuständigen Bauämter, die später auch die Baugenehmigung fürs Gartenhaus bearbeiten.

Die Kosten einer Gartenhaus Baugenehmigung
Wird eine Baugenehmigung für das Gartenhaus benötigt, muss der Gartenbesitzer einen Bauantrag an die zuständige Behörde stellen. Einen solchen Bauantrag können Architekten stellen, vielfach wird ein so genannter Bauantragsservice auch direkt vom Hersteller der Gartenhäuser angeboten. Mit dem Kauf der Gartenhäuser wird hier eine Pauschale vereinbart, die die Erstellung der Baugenehmigung für das Gartenhaus beinhaltet.

Wurde der Bauantrag für die Gartenhaus Baugenehmigung eingereicht, haben die Behörden in der Regel drei Monate Zeit, diesen Antrag zu prüfen und die Baugenehmigung für das Gartenhaus auszustellen. Innerhalb dieser Zeit darf nicht mit dem Bau des Gartenhauses begonnen werden, denn der Antrag könnte ja auch negativ beschieden werden. Für Gartenbesitzer heißt es daher warten, bis die Gartenhaus Baugenehmigung schriftlich vorliegt.

Um Zeit zu sparen, sollte der Antrag für die Baugenehmigung vom Gartenhaus möglichst bereits im Herbst erstellt werden. Bis zum Frühjahr liegt die Baugenehmigung für das Gartenhaus dann vor, so dass nach dem letzten Frost direkt mit dem Bau begonnen werden kann.

Die Kosten für die Baugenehmigung vom Gartenhaus müssen dann in die Gartenhaus Kosten einkalkuliert werden. Auch sie variieren von Bundesland zu Bundesland und können durchaus einige hundert Euro betragen.

Bundesländer
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen